Covid-19 Neuregelungen ab 22.02.21

Von: Servicestelle(at)stmgp.bayern.de
An: claudiamayr8(at)aol.com
Verschickt: 15.02.2021 16:07:49 Mitteleuropäische Zeit
Betreff: Hundeschulenbetrieb; Ihr Schreiben vom 11.02.2021

Sehr geehrte Frau Mayr,

wir danken für Ihr Schreiben vom 11.02.2021. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Mit Erlass der Neuregelungen in § 20 Abs. 1 Satz 2 der 11. BayIfSMV wird ab dem 22. Februar 2021 die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts bzw. -betriebs bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m ermöglicht. Dies gilt dann, wenn die 7-Tages-Inzidenz im entsprechenden Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt unter 100 liegt.

Unter das Verbot der Durchführung von Angeboten der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbaren Angeboten anderer Träger sowie sonstiger außerschulischer Bildungsangebote in Präsenzform fallen sämtliche Kurse und Unterricht in jeder Form (gewerblich oder ehrenamtlich), die nicht unter § 18 der 11. BayIfSMV, also in den Bereich des Unterrichts oder sonstige Schulveranstaltungen im Sinne des Bayerischen Gesetzes  über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) fallen oder Hochschulveranstaltungen im Sinne des § 21 Satz 1 und 2 der 11. BayIfSMV sind und die der Vermittlung von Wissen und/oder Fähigkeiten dienen und bei denen ein „Ausbilder“ den Teilnehmern gewissermaßen etwas beibringt (§ 20 Abs. 2 der 11. BayIfSMV).

Aus diesen Grundsätzen ergibt sich im Detail ab 22. Februar 2021 Folgendes:

Angebote der Erwachsenenbildung im Sinn des Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetztes, der Sprach- und Integrationsförderung, der Familienbildungsstätten, der Jugendarbeit zu Zwecken der Bildungsarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, der außerschulischen Umweltbildung und vergleichbare Bildungsangebote sowie außerdem sämtliche vergleichbaren Bildungsangebote von Dienstleistern sind in Präsenzform untersagt. Vhs-Kurse und Kurse von Dienstleistern, die der Vermittlung von Wissen oder Fähigkeiten dienen, sind untersagt, z.B. Hundeschulen, Näh- und Malkurse, Meditations- und Sprachkurse.

Wir müssen den Kurs der Umsicht und Vorsicht fortsetzen, um gerade in Anbetracht der aufgetretenen Virus-Varianten bereits erzielte Erfolge nicht leichtsinnig aufs Spiel zu setzen. Die Kontaktreduzierung ist nach wie vor das Mittel der Wahl, damit diese sich nicht unkontrolliert ausbreiten können.

Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld und helfen Sie mit, den Öffnungen am 07.03.2021 durch ein nachhaltig beruhigtes Infektionsgeschehen einen sicheren Weg zu bereiten.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.

Ihre

Servicestelle im

Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Haidenauplatz 1

81667 München

Tel.: +49 (89) 540233-0

Mailto: poststelle(at)stmgp.bayern.de